Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 11.02.2003

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   VGH Hessen, 11.02.2003 - 2 A 1062/01, 2 A 1569/01   

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VGH Hessen, 11.02.2003 - 2 A 1062/01, 2 A 1569/01 (https://dejure.org/2003,3199)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.02.2003 - 2 A 1062/01, 2 A 1569/01 (https://dejure.org/2003,3199)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. Februar 2003 - 2 A 1062/01, 2 A 1569/01 (https://dejure.org/2003,3199)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 27c LuftVG, § 29b LuftVG, § 32 Abs 1 LuftVG, § 32 Abs 3 LuftVG
    Flugroute - Lärm

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Neuordnung der An- und Abflugverfahren zum und vom Flughafen Frankfurt am Main ; Organisationserlass des Bundesministeriums für Verkehr ; Verantwortung für fachlichen Inhalt von Rechtsverordnungen über die Übertragung auf DFS Deutsche Flugsicherung GmbH ; Dem ...

  • Judicialis

    LuftVG § 27c; ; LuftVG § 29b; ; LuftVG § 32 Abs. 1; ; LuftVG § 32 Abs. 3; ; LuftVO § 27a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Flugrouten; Flugverfahren; Abwägungsgebot; Lärm unterhalb der fachplanerischen Zumutbarkeitsschwelle; Abwägungserheblichkeit; topographische Bedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Teilerfolg der Klagen gegen Taunus Abflugrouten

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Flughafen Frankfurt muss Flugrouten neu festlegen // Abflugrouten über Taunus teilweise rechtswidrig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 875
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2002 - 8 S 1271/01

    Festsetzung von Flugverfahren durch Verordnung - Berücksichtigung betroffener

    Auszug aus VGH Hessen, 11.02.2003 - 2 A 1062/01
    Ob sich hier ein Beteiligungsrecht unmittelbar aus der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG) ableiten lässt (so VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. März 2002, ZUR 2002, 415 ), erscheint zweifelhaft.

    Inhalt, Zweck und Ausmaß der Regelung sind durch § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LuftVG hinreichend konkret vorgegeben, so dass die Verordnungen den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 GG genügen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. März 2002 - 8 S 1271/01 - , S. 17 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2002 - 20 D 120/97.AK - , S. 13 f.).

    Insoweit unterscheiden sich die Durchführungsverordnungen nach § 27a LuftVO nicht von anderen technischen Regelwerken, wie z. B. den zahlreichen Ausführungsverordnungen zum Bundesimmissionsschutzgesetz, die auch nicht wegen fehlender Bestimmtheit oder fehlender Rechtsklarheit als nichtig angesehen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. März 2002, a. a. O., S. 19 f.).

    Aus diesen Unterlagen lässt sich nicht nachvollziehen, dass das LBA überhaupt eine abwägende Entscheidung getroffen hat und welche Belange den Ausschlag für diese Entscheidung gegeben haben (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. März 2002, a. a. O., S. 25 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2002 - 20 D 120/97

    Flugroutenfestlegung für den Flughafen Köln/Bonn verwaltungsgerichtlich nicht

    Auszug aus VGH Hessen, 11.02.2003 - 2 A 1062/01
    Inhalt, Zweck und Ausmaß der Regelung sind durch § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LuftVG hinreichend konkret vorgegeben, so dass die Verordnungen den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 GG genügen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. März 2002 - 8 S 1271/01 - , S. 17 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2002 - 20 D 120/97.AK - , S. 13 f.).

    Der erkennende Senat teilt die Auffassung des OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 4. März 2002, a. a. O., S. 23 ff.), dass es in dem planerischen Ermessen des Verordnungsgebers liegt, die Grundentscheidungen über die Lärmverteilungsprinzipien zu treffen, insbesondere die Fragen zu beantworten, ob Flugbewegungen eher gebündelt oder gestreut werden sollen, ob die Lärmbelastung nach Art eines großräumigen Lastenausgleichs aufgeteilt oder weniger belastete Gebiete möglichst geschont werden sollen, und ob bei der Bewertung der Belange mehr Gewicht auf das Ausmaß der Betroffenheit oder mehr auf die Zahl der betroffenen Bewohner gelegt werden soll.

    Der Senat verkennt nicht, dass es auch aus der Sicht des Gesetz- und Verordnungsgebers sinnvoll ist, die Sachkunde sowie die personelle und technische Ausstattung der DFS bei der Planung und Festsetzung der Flugverfahren nutzbar zu machen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2002, a. a. O., S. 16 f.).

  • VGH Hessen, 11.02.2003 - 2 A 1569/01

    Festlegung von Flugverfahren - Kompetenzen - Lärmschutz; Directs

    Auszug aus VGH Hessen, 11.02.2003 - 2 A 1062/01
    Auch die DFS formuliert in ihrer Broschüre "Vergleich der An- und Abflugverfahren Frankfurt vor/nach dem 19. April 2001" auf Seite 2 (Bl. 370 R der Akten 2 A 1569/01).:.

    Welche rechtlichen Aspekte, die hier nicht entscheidungserheblich sind, das Luftfahrt-Bundesamt in dem weiteren Verfahren zu berücksichtigen hat, ergibt sich aus dem ebenfalls am 11. Februar 2003 verkündeten Urteil in dem Verfahren 2 A 1569/01, auf das insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird.

  • BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 1.97

    Lärmschutzkonzept für Flughafenausbau Erfurt in einzelnen Punkten beanstandet

    Auszug aus VGH Hessen, 11.02.2003 - 2 A 1062/01
    Dieser Grundsatz ist im Fachplanungs- und Bauplanungsrecht anerkannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1998, BVerwGE 107, 313 ) und muss auch für die Planung von Flugverfahren gelten, obwohl diese, wie oben dargelegt, nicht allen Regeln unterworfen sind, die die Dogmatik des Fachplanungsrechts erarbeitet hat.
  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Auszug aus VGH Hessen, 11.02.2003 - 2 A 1062/01
    Die An- und Abflugverfahren betreffen den Betrieb des Flughafens; sie stehen in einem engen räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit dem Flughafen selbst (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2000, NJW 2000, 3584).
  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 18.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Abwägungsgebot;

    Auszug aus VGH Hessen, 11.02.2003 - 2 A 1062/01
    Bei der Anwendung dieser Grundsätze ist gerade im Zusammenhang mit Immissionsabwehrklagen zu berücksichtigen, dass die Gemeinden weder dazu berufen noch ermächtigt sind, die Immissionsschutzbelange ihrer Bürgerinnen und Bürger als eigene Angelegenheiten oder nach Art einer Prozessstandschaft im eigenen Namen wahrzunehmen (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 12. April 2000, NVwZ 2001, 82 ).
  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91

    Wohngebietsplanung contra Abfalldeponie

    Auszug aus VGH Hessen, 11.02.2003 - 2 A 1062/01
    Auch wenn sich die Klägerinnen, die selbst hoheitliche Befugnisse ausüben, nicht auf das verfassungsrechtlich (durch Art. 14 GG) geschützte Eigentum berufen können, sind sie doch befugt, staatlichen Planungen diejenigen Belange entgegenzuhalten, die aus dem privatrechtlichen Eigentum resultieren (BVerwG, Urteil vom 27. März 1992, DVBl. 92, 1233 ).
  • BVerwG, 15.04.1999 - 4 VR 18.98

    Ausgestaltung der Möglichkeiten eines Nachbarn zur Durchsetzung vorläufigen

    Auszug aus VGH Hessen, 11.02.2003 - 2 A 1062/01
    Ein Eingriff in die kommunale Planungshoheit liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 15. April 1999, NVwZ-RR 99, 554 ) vor, wenn .
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1997 - 8 S 991/96

    Änderungsgenehmigung für ehemaligen Militärflugplatz als Verkehrsflughafen

    Auszug aus VGH Hessen, 11.02.2003 - 2 A 1062/01
    Das wiederum trifft nur auf raumbeanspruchende Maßnahmen zu (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31. Januar 1997, NVwZ-RR 98, 221 ).
  • VGH Hessen, 11.02.2003 - 2 A 1569/01

    Festlegung von Flugverfahren - Kompetenzen - Lärmschutz; Directs

    Ähnlich führt die Beigeladene in ihrem "Fluglärmreport", Ausgabe 2/2002, auf Seite 3 (Bl. 1012 der Akten 2 A 1062/01) aus:.

    Diese Alternativen sind von den Klägerinnen des Parallelverfahrens 2 A 1062/01 schon frühzeitig und ausführlich dargelegt worden.

    Nach den von der Beklagten vorgelegten Flugbewegungszahlen (vgl. Anlage 3 zu dem Schriftsatz der Beklagten vom 20. Dezember 2002 in dem Verfahren 2 A 1062/01 - Bl. 1049 ff. der Akten -, die mit richterlicher Verfügung vom 30. Dezember 2002 zum Gegenstand des vorliegenden Verfahrens gemacht worden ist - Bl. 542 der Akten) sind die N- und S-Routen in den Monaten Juli, August und September 2002 bei Westbetrieb durchschnittlich fünfmal am Tag und einmal in der Nacht genutzt worden.

    Allerdings drängt sich aus der Sicht des Gerichts eine weitere Planungsalternative auf, die auch in dem Parallelverfahren 2 A 1062/01 angesprochen worden ist.

  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 6.02

    Revisionsverfahren; Berücksichtigung von Rechtsänderungen; Klageänderung;

    Dem halten die Kläger in Übereinstimmung mit dem angefochtenen Urteil entgegen, ein einklagbarer Anspruch der Betroffenen auf fehlerfreie Abwägung ihrer Lärmschutzbelange bestehe auch im Hinblick auf solche Fluglärmbelastungen, die zwar nicht unzumutbar, aber auch nicht so geringfügig seien, dass sie in der Abwägung mit anderen Belangen offensichtlich keine Rolle spielten (so auch VGH Kassel, Urteile vom 11. Februar 2003 - 2 A 1569/01 - ZUR 2003, 298 und - 2 A 1062/01 - NVwZ 2003, 875).
  • VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 2089/07

    Schutz gegen Fluglärm im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Erweiterung

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 11. Februar 2003 (2 A 1062/01, S. 10 und 11) die Klagebefugnis bei Lärmbeeinträchtigungen verneint, die deutlich unterhalb dieser Schwelle lagen.
  • VGH Hessen, 02.04.2003 - 2 A 2646/01

    Lärmschutz - Verkehrsflughafen - Planergänzungsanspruch

    In rechtlicher Hinsicht geht der Senat davon aus, dass sich auch für Gemeinden, die selbst nicht Adressaten der Grundrechtsgewährleistung aus Art. 2 Abs. 2 GG sind und sich auch nicht auf das v e r f a s s u n g s r e c h t l i c h (durch Art. 14 GG) geschützte Eigentum berufen können (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 11. Februar 2003 - 2 A 1062/01 -), ein subjektiv-rechtlicher Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung über einen - wie hier mit dem Klageantrag zu 2. jedenfalls sinngemäß - beantragten (Teil-)Widerruf einer luftverkehrsrechtlichen Planfeststellung nach Maßgabe der von dem Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätze ergeben kann; dies kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn die volle Ausnutzung der dem Flughafenbetreiber erteilten Zulassung dazu führt, dass durch den hierdurch verursachten Luftverkehrslärm die menschliche Gesundheit gefährdet und auf diese Weise eine auf Wohnnutzung abzielende, hinreichend bestimmte Planung der Gemeinde nachhaltig gestört wird, insbesondere dann, wenn eine bereits in Bauleitplänen zum Ausdruck kommende Planung nicht mehr verwirklicht werden könnte oder infolge unterlassener Schutzauflagen nachträglich geändert werden müsste (vgl. Vallendar, Rechtsschutz der Gemeinden gegen Fachplanungen, UPR 2003, 41, 43 unter Hinweis auf BVerwGE 51, 6, 14 f. und 69, 256, 261).
  • VGH Hessen, 17.04.2013 - 9 C 147/12

    Zur Festlegung von Anflugverfahren zum Flughafen Frankfurt Main

    Die Gefahr, dass ein und dasselbe Grundstück mit unterschiedlicher oder gar gegensätzlicher Zielrichtung überplant wird, besteht nicht (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, a.a.O.; Hess. VGH, Urteil vom 11. Februar 2003 - 2 A 1062/01 -, NVwZ 2003, 875).
  • VGH Hessen, 17.04.2013 - 9 C 179/12

    Rechtmäßigkeit der Festlegung eines An- und Abflugverfahrens; Rechtmäßigkeit der

    Die Gefahr, dass ein und dasselbe Grundstück mit unterschiedlicher oder gar gegensätzlicher Zielrichtung überplant wird, besteht nicht (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, a.a.O.; Hess. VGH, Urteil vom 11. Februar 2003 - 2 A 1062/01 -, NVwZ 2003, 875).
  • VG Stuttgart, 15.09.2009 - 3 K 364/09

    Nachbarklage gegen Änderung einer Flugplatzgenehmigung

    Der ermittelte Wert liegt dabei so niedrig, dass er sogar die Abwägungsschwelle unterschreiten dürfte (vgl. OVG Brandenburg, Urteil vom 26.05.2004 - 3 D 29/01. AK -, ZUR 2005, 33; HessVGH, Urteil vom 11.02.2003 - 2 A 1062/01 -, NVwZ 2003, 875; Hofmann / Grabherr, LuftVG, § 6 Rdnr. 54a m.w.N.), jedenfalls aber ist er vom Dorfgebiet-Orientierungswert weit entfernt.
  • VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 1940/07

    Flughafen Kassel-Calden kann gebaut werden

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 11. Februar 2003 ( 2 A 1062/01 , S. 10 und 11) die Klagebefugnis bei Lärmbeeinträchtigungen verneint, die deutlich unterhalb dieser Schwelle lagen.
  • VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 2123/07
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 11. Februar 2003 ( 2 A 1062/01 , S. 10 und 11) die Klagebefugnis bei Lärmbeeinträchtigungen verneint, die deutlich unterhalb dieser Schwelle lagen.
  • VG Kassel, 20.08.2003 - 7 G 2478/02
    Gemeinden gesteht die Rechtsprechung deshalb ein Drittwiderspruchsrecht gegen Genehmigungen von Vorhaben bzw. Planfeststellungen oder sonstige rechtsverbindliche Planungen (z.B. Ausweisung eines Naturschutzgebietes) nur bei Eingriffen in ihre Planungshoheit zu (vgl. Hess.VGH, U.v. 11.02.2003 - 2 A 1062/01 - NVwZ 2003, S. 875 ff., 876 f. mit weiteren Nachweisen sowie BVerwG B.v. 05.11.2002 - 9 VR 14/02 - nV, erfasst bei juris; U.v. 07.06.2001 - 4 CN 1.01 - BVerwGE 114, S. 301ff., 304).
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   VGH Hessen, 11.02.2003 - 2 A 1569/01   

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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 27c LuftVG, § 29b LuftVG, § 32 Abs 1 LuftVG, § 32 Abs 3 LuftVG
    Festlegung von Flugverfahren - Kompetenzen - Lärmschutz; Directs

  • nomos.de PDF, S. 47

    Planerische Abwägung bei der Festlegung von Flugverfahren

  • Wolters Kluwer

    Neuordnung der An- und Abflugverfahren zum und vom Flughafen Frankfurt am Main ; Organisationserlass des Bundesministeriums für Verkehr ; Verantwortung für fachlichen Inhalt von Rechtsverordnungen über die Übertragung auf DFS Deutsche Flugsicherung GmbH ; Dem ...

  • Judicialis

    LuftVG § 27c; ; LuftVG § 29b; ; LuftVG § 32 Abs. 1; ; LuftVG § 32 Abs. 3; ; LuftVO § 27a

  • rechtsportal.de

    Luftverkehrsrecht - Flugrouten; Flugverfahren; Abwägungsgebot; Lärm unterhalb der fachplanerischen Zumutbarkeitsschwelle; topographische Bedingungen; Directs; faktische Flugverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Teilerfolg der Klagen gegen Taunus Abflugrouten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 191 (Ls.)
  • DVBl 2003, 819 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 11.02.2003 - 2 A 1062/01

    Flugroute - Lärm

    Auszug aus VGH Hessen, 11.02.2003 - 2 A 1569/01
    Ähnlich führt die Beigeladene in ihrem "Fluglärmreport", Ausgabe 2/2002, auf Seite 3 (Bl. 1012 der Akten 2 A 1062/01) aus:.

    Diese Alternativen sind von den Klägerinnen des Parallelverfahrens 2 A 1062/01 schon frühzeitig und ausführlich dargelegt worden.

    Nach den von der Beklagten vorgelegten Flugbewegungszahlen (vgl. Anlage 3 zu dem Schriftsatz der Beklagten vom 20. Dezember 2002 in dem Verfahren 2 A 1062/01 - Bl. 1049 ff. der Akten -, die mit richterlicher Verfügung vom 30. Dezember 2002 zum Gegenstand des vorliegenden Verfahrens gemacht worden ist - Bl. 542 der Akten) sind die N- und S-Routen in den Monaten Juli, August und September 2002 bei Westbetrieb durchschnittlich fünfmal am Tag und einmal in der Nacht genutzt worden.

    Allerdings drängt sich aus der Sicht des Gerichts eine weitere Planungsalternative auf, die auch in dem Parallelverfahren 2 A 1062/01 angesprochen worden ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2002 - 20 D 120/97

    Flugroutenfestlegung für den Flughafen Köln/Bonn verwaltungsgerichtlich nicht

    Auszug aus VGH Hessen, 11.02.2003 - 2 A 1569/01
    Inhalt, Zweck und Ausmaß der Regelung sind durch § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LuftVG hinreichend konkret vorgegeben, so dass die Verordnungen den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 GG genügen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. März 2002 - 8 S 1271/01 - , S. 17 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2002 - 20 D 120/97.AK - , S. 13 f.).

    Die für die Abwägung maßgeblichen Parameter (wie z. B. Flugbewegungszahl, Flughöhe, Flugzeugmix und Besiedlungsstruktur) lassen sich auch ohne Anhörung aller Betroffenen hinreichend sicher und vollständig ermitteln (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2002, a. a. O., S. 14 f.).

    Der erkennende Senat teilt die Auffassung des OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 4. März 2002, a. a. O., S. 23 ff.), dass es in dem planerischen Ermessen des Verordnungsgebers liegt, die Grundentscheidungen über die Lärmverteilungsprinzipien zu treffen, insbesondere die Fragen zu beantworten, ob Flugbewegungen eher gebündelt oder gestreut werden sollen, ob die Lärmbelastung nach Art eines großräumigen Lastenausgleichs aufgeteilt oder weniger belastete Gebiete möglichst geschont werden sollen, und ob bei der Bewertung der Belange mehr Gewicht auf das Ausmaß der Betroffenheit oder mehr auf die Zahl der betroffenen Bewohner gelegt werden soll.

    Der Senat verkennt nicht, dass es auch aus der Sicht des Gesetz- und Verordnungsgebers sinnvoll ist, die Sachkunde sowie die personelle und technische Ausstattung der DFS bei der Planung und Festsetzung der Flugverfahren nutzbar zu machen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2002, a. a. O., S. 16 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2002 - 8 S 1271/01

    Festsetzung von Flugverfahren durch Verordnung - Berücksichtigung betroffener

    Auszug aus VGH Hessen, 11.02.2003 - 2 A 1569/01
    Inhalt, Zweck und Ausmaß der Regelung sind durch § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LuftVG hinreichend konkret vorgegeben, so dass die Verordnungen den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 GG genügen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. März 2002 - 8 S 1271/01 - , S. 17 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2002 - 20 D 120/97.AK - , S. 13 f.).

    Insoweit unterscheiden sich die Durchführungsverordnungen nach § 27a LuftVO nicht von anderen technischen Regelwerken, wie z. B. den zahlreichen Ausführungsverordnungen zum Bundesimmissionsschutzgesetz, die auch nicht wegen fehlender Bestimmtheit oder fehlender Rechtsklarheit als nichtig angesehen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. März 2002, a. a. O., S. 19 f.).

    Aus diesen Unterlagen lässt sich nicht nachvollziehen, dass das LBA überhaupt eine abwägende Entscheidung getroffen hat und welche Belange den Ausschlag für diese Entscheidung gegeben haben (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. März 2002, a. a. O., S. 25 f.).

  • BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 1.97

    Lärmschutzkonzept für Flughafenausbau Erfurt in einzelnen Punkten beanstandet

    Auszug aus VGH Hessen, 11.02.2003 - 2 A 1569/01
    Dieser Grundsatz ist im Fachplanungs- und Bauplanungsrecht anerkannt (vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1998, BVerwGE 107, 313 ) und muss auch für die Planung von Flugverfahren gelten, obwohl diese, wie oben dargelegt, nicht allen Regeln unterworfen sind, die die Dogmatik des Fachplanungsrechts erarbeitet hat.
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 A 7.98

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Plangenehmigung - Erteilung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 11.02.2003 - 2 A 1569/01
    Es gibt keinen Rechtssatz des Inhalts, dass staatliche Maßnahmen, die auf der Seite privater Betroffener mit Grundstückswertminderungen verbunden sind, unterbleiben oder entschädigt werden müssen (BVerwG, Beschluss vom 5. März 1999, NVwZ-RR 99, 556 ).
  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Auszug aus VGH Hessen, 11.02.2003 - 2 A 1569/01
    Die An- und Abflugverfahren betreffen den Betrieb des Flughafens; sie stehen in einem engen räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit dem Flughafen selbst (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2000, NJW 2000, 3584).
  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 6.02

    Revisionsverfahren; Berücksichtigung von Rechtsänderungen; Klageänderung;

    Dem halten die Kläger in Übereinstimmung mit dem angefochtenen Urteil entgegen, ein einklagbarer Anspruch der Betroffenen auf fehlerfreie Abwägung ihrer Lärmschutzbelange bestehe auch im Hinblick auf solche Fluglärmbelastungen, die zwar nicht unzumutbar, aber auch nicht so geringfügig seien, dass sie in der Abwägung mit anderen Belangen offensichtlich keine Rolle spielten (so auch VGH Kassel, Urteile vom 11. Februar 2003 - 2 A 1569/01 - ZUR 2003, 298 und - 2 A 1062/01 - NVwZ 2003, 875).
  • VGH Hessen, 11.02.2003 - 2 A 1062/01

    Flugroute - Lärm

    Auch die DFS formuliert in ihrer Broschüre "Vergleich der An- und Abflugverfahren Frankfurt vor/nach dem 19. April 2001" auf Seite 2 (Bl. 370 R der Akten 2 A 1569/01).:.

    Welche rechtlichen Aspekte, die hier nicht entscheidungserheblich sind, das Luftfahrt-Bundesamt in dem weiteren Verfahren zu berücksichtigen hat, ergibt sich aus dem ebenfalls am 11. Februar 2003 verkündeten Urteil in dem Verfahren 2 A 1569/01, auf das insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird.

  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 15.03

    Taunus-Flugrouten rechtmäßig

    VGH 2 A 1569/01.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2017 - 6 A 29.14

    Rechtmäßigkeit der Wannsee-Flugroute betätigt

    Erst wenn sich im künftigen Flugverkehr herausstellen sollte, dass sich durch regelhafte Einzelfreigaben ein anderes als das festgesetzte Flugverfahren faktisch etablieren sollte - was derzeit nicht absehbar ist -, erwüchse hieraus ein Handlungsbedarf bei der Beklagten (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 11. Februar 2003 - 2 A 1569/01 - juris Rn. 85 ff.).
  • VGH Hessen, 11.06.2014 - 9 C 1889/12

    EINZELFREIGABE IM STANDARDANFLUGVERFAHREN, FESTSTELLUNGSKLAGE,

    Dies habe der 2. Senat des erkennenden Gerichts schon mit Urteil vom 11. Februar 2003 (2 A 1569/01; juris) so entschieden; demnach dürfe nur bei besonderen Situationen - beispielsweise aus meteorologischen Gründen oder bei Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs - von Anflugverfahren abgewichen werden.

    Die Abwicklung des Luftverkehrs durch Festlegung von An- und Abflugverfahren sowie durch Erteilung von davon abweichenden Einzelfreigaben nach § 27a LuftVO betrifft den Betrieb des Flughafens, da sie in einem engen räumlichen und betrieblichen Zusammenhang hierzu steht (Hess. VGH, Urteil vom 11. Februar 2003 - 2 A 1569/01 -, ZUR 2003, 298 ff.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 -, BVerwGE 111, 276).

    Aus diesen Gründen führt auch die Berücksichtigung der von den Klägern angeführten Entscheidung des 2. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Urteil vom 11. Februar 2003 (- 2 A 1569/01 -, juris Rn. 87) zu keinem anderen Ergebnis.

  • VGH Hessen, 03.09.2013 - 9 C 323/12

    Zur Festlegung von Abflugverfahren am Flughafen Frankfurt Main (sog.

    Die Festlegung der An- und Abflugverfahren nach § 27a Abs. 2 LuftVO betrifft den Betrieb des Flughafens, da sie in einem engen räumlichen und betrieblichen Zusammenhang hierzu steht (Hess. VGH, Urteil vom 11. Februar 2003 - 2 A 1569/01 -, ZUR 2003, 298; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 -, BVerwGE 111, 276).
  • VG Potsdam, 28.01.2004 - 3 L 897/03
    Dabei ist hinsichtlich der Feststellung der Nutzung des Truppenübungsplatzes, der Ein - und Ausflugpunkte sowie der dazugehörigen An- und Abflüge zu beachten, dass keine parzellenscharfe Ermittlung und Bewertung der Belange der Betroffenen geboten, sondern eine generalisierende Betrachtung ausreichend sein dürfte (vgl. dazu BVerwG vom 28.6.2000, a. a. O.; Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11.2.2003, Az. 2 A 1569/01 , zitiert nach juris).

    Äquivalente Dauerschallpegel mit dem Halbierungsquotienten 3 - Leq(3) - von 44 bis 49 dB(A) am Tag und 36 bis 41 dB(A) nachts sind bereits bei einer Wohnnutzung als abwägungserheblich anerkannt worden (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 11.2.2003, aaO).

  • VGH Hessen, 14.02.2019 - 9 C 651/16

    Abflugverfahren am Flughafen Frankfurt am Main ("Südumfliegung")

    Die Festlegung der An- und Abflugverfahren nach § 27a Abs. 2 LuftVO betrifft den Betrieb des Flughafens, da sie in einem engen räumlichen und betrieblichen Zusammenhang hierzu steht (Hess. VGH, Urteile vom 20. November 2013 - 9 C 875/12.T -, juris Rn. 39 und vom 11. Februar 2003 - 2 A 1569/01 -, juris Rn. 24 ; BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 -, juris Rn. 27).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2017 - 6 A 30.14

    Abflugverfahren für den Flughafen Berlin Brandenburg

    Erst wenn sich im künftigen Flugverkehr herausstellen sollte, dass sich durch regelhafte Einzelfreigaben ein anderes als das festgesetzte Flugverfahren faktisch etablieren sollte - was derzeit nicht absehbar ist -, erwüchse hieraus ein Handlungsbedarf bei der Beklagten (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 11. Februar 2003 - 2 A 1569/01 - juris Rn. 85 ff.).
  • VGH Hessen, 27.05.2014 - 9 C 2269/12

    Zur Festlegung von An- und Abflugverfahren zum und vom Verkehrslandeplatz

    Bei dem Flugplatz Egelsbach handelt es sich um einen Verkehrslandeplatz mit beschränktem Bauschutzbereich und die Festlegung von An- und Abflugverfahren nach § 27a Abs. 2 LuftVO betrifft den Betrieb des Flugplatzes, da sie in einem engen räumlichen und betrieblichen Zusammenhang hierzu steht (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 11. Februar 2003 - 2 A 1569/01 -, ZUR 2003, 298; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 -, BVerwGE 111, 276).
  • VGH Hessen, 01.10.2013 - 9 C 573/12

    Zur Festlegung von Anflugverfahren zum Flughafen Frankfurt Main (sog.

  • VGH Hessen, 20.11.2013 - 9 C 875/12

    Klage der Gemeinde Egelsbach gegen sog. südlichen Gegenanflug zum Flughafen

  • VGH Hessen, 01.10.2013 - 9 C 574/12

    Zur Festlegung von Anflugverfahren am Flughafen Frankurt Main

  • VGH Hessen, 17.04.2013 - 9 C 147/12

    Zur Festlegung von Anflugverfahren zum Flughafen Frankfurt Main

  • VGH Hessen, 17.04.2013 - 9 C 179/12

    Rechtmäßigkeit der Festlegung eines An- und Abflugverfahrens; Rechtmäßigkeit der

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